Imprint
- First name
- Addolorata
- Last name
- Iannelli-Dobrita
- Street address
- Bahnhofstraße 4
- Postcode
- 71101
- Town
- Schönaich
- Country
- Deutschland
- Phone number
- +497031653258
- Email address
- pizzaexpress-montecassino@outlook.de
- Local Tax Number
- DE242974533
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05:00 PM – 10:00 PM
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Penne mit Gemüse und Trüffel
2 / 11
Languste vom Grill
3 / 11
Pizza Parma, Rucola und Parmesan
4 / 11
Unsere Terasse
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Unsere Terasse
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Der Nebenraum
Personen mit einer Boosterimpfung und Personen, deren Grundimmunisierung oder Genesung maximal 6 Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpflicht bei 2G-Plus ausgenommen.
Der bisherige Stufenplan wird um eine weitere Stufe erweitert.
Über den Link gelangen Sie direkt zur Seite des Landes BaWü - hier können Sie die Änderungen im Detail nachlesen.
In den folgenden Beiträgen können Sie Informationen zum neuen Stufenmodell.
Es wird unterschieden zwischen:
Zur Information welche der Stufen derzeit gilt, können Sie den beigefügten Link abrufen ("Mehr anzeigen").
In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel, d.h. der Zugang ist für jedermann möglich. Es ist ein Test für den Zugang zum Innenbereich des Restaurants erforderlich.
Ein negativer Antigen-Schnelltest ist hier ausreichend.
Im Freien unterliegt der Zugang keinen Beschränkungen.
In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel – wobei hier ein negativer PCR-Test erforderlich ist.
Im Freien gilt die 3G-Regel – hier ist ein negativer Antigen-Schnelltest ausreichend.
In geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel. Das heißt, Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen die Einrichtung nicht betreten.
Im Freien gilt die 3G-Regel – wobei hier ein negativer PCR-Test erforderlich ist.
In geschlossenen Räumen gilt die 2G+-Regel. Das heißt, Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen die Einrichtung nicht betreten.
Genesene und geimpfte Personen müssen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen
Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule.