Herzlich Willkommen!

Ristorante Alte Kanne

Venga a conoscerci

Vorübergehend geschlossen wegen Renovierung

Liebe Gäste,

unser Restaurant ist ab sofort vorübergehend geschlossen, da umfangreiche Renovierungsarbeiten geplant sind.

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um unser Ambiente neu zu gestalten und Sie schon bald mit einem neuen Erscheinungsbild zu überraschen.

Selbstverständlich bleiben wir unserer italienischen Küche treu und freuen uns darauf, Sie nach der Wiedereröffnung wieder mit Ihren Lieblingsgerichten und neuen kulinarischen Highlights zu verwöhnen.

Wir geben alles, damit die Arbeiten zügig voranschreiten, und halten Sie über unsere Website über den Fortschritt auf dem Laufenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Treue.


Wir freuen uns darauf, Sie bald wieder bei uns begrüßen zu dürfen!


Ihr Alte Kanne - Team :)

_____________________________________________

Posizione

Mostra mappa

Il tuo indirizzo IP sarà inviato a Google Maps.

Bahnhofstraße 4, 71101 Schönaich, Germania

Fai la tua prenotazione

+497031653258

I nostri metodi di pagamento

Chi Siamo

Ausnahmen von der Testpflicht bei der 2G Plus Regelung

Personen mit einer Boosterimpfung und Personen, deren Grundimmunisierung oder Genesung maximal 6 Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpflicht bei 2G-Plus ausgenommen.

Änderungen zum 24. November 2021

Der bisherige Stufenplan wird um eine weitere Stufe erweitert.

Über den Link gelangen Sie direkt zur Seite des Landes BaWü - hier können Sie die Änderungen im Detail nachlesen.

Das Stufenmodell in der Gastronomie

Bitte beachten Sie die folgenden Regelungen für den Zugang zu unserem Restaurant

In den folgenden Beiträgen können Sie Informationen zum neuen Stufenmodell.

Es wird unterschieden zwischen:

  • Basisstufe
  • Warnstufe
  • Alarmstufe I
  • Alarmstufe II

Zur Information welche der Stufen derzeit gilt, können Sie den beigefügten Link abrufen ("Mehr anzeigen").

Regelungen, die unabhängig von den Stufen bestehen

  • In geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht.
  • Im Freien gilt die Maskenpflicht, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.
  • Die Maskenpflicht gilt nicht beim Essen und Trinken.
  • Die Kontaktdaten der Gäste müssen dokumentiert werden.

Regelungen für die Gastronomie in der Basisstufe

Hospitalisierunginzidenz unter 8,0 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt

In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel, d.h. der Zugang ist für jedermann möglich. Es ist ein Test für den Zugang zum Innenbereich des Restaurants erforderlich.

Ein negativer Antigen-Schnelltest ist hier ausreichend.

Im Freien unterliegt der Zugang keinen Beschränkungen.

Regelungen für die Gastronomie in der Warnstufe

Ab Hospitalisierunginzidenz von 8,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten

In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel – wobei hier ein negativer PCR-Test erforderlich ist.

Im Freien gilt die 3G-Regel – hier ist ein negativer Antigen-Schnelltest ausreichend.

Regelungen für die Gastronomie in der Alarmstufe I

Ab Hospitalisierunginzidenz von 12,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten

In geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel. Das heißt, Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen die Einrichtung nicht betreten.

Im Freien gilt die 3G-Regel – wobei hier ein negativer PCR-Test erforderlich ist.

Regelungen für die Gastronomie in der Alarmstufe II

ab einer Belegung von 450 Intensivbetten mit COVID-19 Patientinnen und Patienten oder einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz über 6.n

In geschlossenen Räumen gilt die 2G+-Regel. Das heißt, Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen die Einrichtung nicht betreten.

Genesene und geimpfte Personen müssen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen

Informationen zur Testpflicht

  • Wenn ein negativer Corona-Schnelltest erforderlich ist, darf dieser nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Wenn ein negativer PCR-Test erforderlich ist, darf dieser nicht älter als 48 Stunden sein.

Ausnahmen von der Testpflicht

Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule.

I nostri servizi

I nostri recensioni recenti

Valutazione media
5.0 /5
★★★★★
☆☆☆☆☆
Servizio
★★★★★
☆☆☆☆☆
Cibo e bevande
Reinhard K. 13/06/2020
"Hat wie immer wunderbar geschmeckt. Wir kommen gerne wieder. "
+ Leggi di più - Leggi di meno

Contatti in breve

Inviare un messaggio

Inserire il proprio nome.
Inserire l’indirizzo e-mail. Inserire un indirizzo e-mail valido
Inserire il proprio numero di telefono. Inserire un numero di telefono valido
Inserire l’oggetto.
Inserire il messaggio.
Il messaggio è stato inviato. La contatteremo presto.
Impossibile inviare il messaggio
Twitter_Logo_Blue